Schnadegang-Historie

Die Hattinger Straße "Am Einbäumchen". Foto: LRF/MIBEH

Die Hattinger Straße „Am Einbäumchen“. Foto: LRF/MIBEH

Am 13. April 2014 starten der Heimatverein Hattingen/Ruhr und der Sauerländische Gebirgsverein SGV/Abteilung Hattingen zum ersten Hattinger Schnadegang der Neuzeit. Zurückzuführen sind Schnadegänge auf Streitigkeiten der Orte auf Grund angeblicher oder tatsächlicher Grenzverschiebungen.

Um die Korrektheit der Gemeindegrenze zu kontrollieren, die Grenzmarkierungen freizuschneiden oder den neuen Bürgern die Kenntnis über den Verlauf der Grenzen zu vermitteln, fand ursprünglich eine amtliche Grenzbegehung statt, die dann alle ein oder zwei Jahre wiederholt wurde und mit der Zeit zu einem Volksfest mit bis zu mehreren 10.000 Besuchern wurde – so in Asbeck (Münsterland), Bad Sassendorf, Biedenkopf, Brilon, Cappel, Buchenau (Lahn),Geseke, Herdecke, Dorfwelver, Ense, Goßfelden, Arnsberg, Neheim-Hüsten (Arnsberg), Meschede, Moritzberg (Hildesheim), Salzkotten, Warstein, Wetter, Wickede (Ruhr), Wollmar und seit neuester Zeit auch in Dodenau. In Neuenrade im Märkischen Kreis ist ein Schnadegang von 1450 schriftlich überliefert und 1486 gab es einen Schnadegang um die Grenzen des Gerichts Stiepel, zu dem damals auch die heutigen Hattinger Ortsteile Blankenstein, Holthausen und Welper gehörten.

Heimatforscher Harri Petras, Mitglied des Heimatvereins Hattingen/Ruhr, hat zur Historie des Hattinger Schnadeganges im Stadtarchiv recherchiert. Er weiß: „Ursprünglich gehörte der Grund und Boden in einer Stadt den Landes- oder Kirchenfürsten bzw. städtischen oder kirchlichen Körperschaften oder eben auch Privatpersonen, wenn man hier einmal von den Eigentumsverhältnissen des Mittelalters absieht. Das die Stadt umgebende Land dagegen, die Mark, war seit alters her Gemeineigentum, wurde also von allen Bewohnern eines bestimmten Gebietes gemeinsam genutzt.“ Je nach Lage benutzten die Menschen zur besseren Unterscheidung genauere Namen, wie z. B. Holthauser Mark, hiesige Feldmark (womit das Gelände vor der Hattinger Stadtmauer gemeint war), Eichenmark, Winzer Mark usw. Dort, wo die „eigene“ Mark aufhörte, begann natürlich die des anderen Eigentümers. So wissen wir sehr genau, dass solche Markengrenzen durch markante Zeichen kenntlich gemacht wurden: den Grenzsteinen. Sie waren bis zu einem Meter lang und wurden fast ganz im Erdreich vergraben, auf das sie durch niemanden versetzt werden konnten.

Zur Kontrolle dieser Grenzen gingen der Gerichtsherr, Bürgermeister, Ratsmitglieder, Grundbesitzer und vielleicht auch Honoratioren der Stadt einmal im Jahr diese Grenzen ab. Dieser Schnadegang ist aus ganz Westfalen überliefert. Aus dem Jahre 1806 ist ein Schnadegang überliefert, der um die Hattinger Feldmark führte. Petras: „Der Zug geschah unter Musik, wobei der Gemeinheits-Vorsteher Fr. G. Trapmann und C. W. Ballauf die Fahnen trugen, aus dem Weiltor. Die Schnadegang-Gesellschaft nahm den Weg über die heutige Bahnhofstraße bis Birschels Mühle, bog rechts ab und ging auf den Höhen oberhalb der Ruhr entlang, immer außerhalb der Hecke, die die Hattinger Feldmark umgab. Diese Hecke wurde am Ende derselben durchgehauen, und über den nach Bruch und Stiepel führenden Weg nach der Brucher Delle gingen die Grenzgänger weiter in Richtung Welperstraße.“ Man ahnt sicherlich schon, wie der nach Haus Bruch und Stiepel führende Weg heute heißt: Hüttenstraße. Dort wo die Schnadegang-Gesellschaft den Weg querte, stand innerhalb der Feldmark, wie die

Urkatasterkarte von 1823 belegt, ein Grenzzeichen, nämlich „Eenen Böemken“ (ein Bäumchen). Bis zum 17. Jahrhundert dienten eigens gepflanzte Bäume zur Markierung, in die man mit der Axt ein Kreuz hineinschlug, dann ging man zur Verwendung von Grenzsteinen (Hütesteinen) über. Solche Zeichen wie Eenen Böemken wurden auch als Freistein bezeichnet, „wovon sich keine andere Bedeutung angeben lässt, als dass solcher in der freien Feldmark steht“. Petras: „Der Straßenname „Am Einbäumchen“ erinnert uns also an ein uraltes Markierungszeichen in der Hattinger Feldmark, kurz vor der Grenze zur damaligen Gemeinde Welper.”

Nach der Einführung des Grundsteuerkatasters wurden die Schnadegänge in einer Verfügung des preußischen Innenministeriums vom 6. Juli 1817 für nicht mehr notwendig erklärt und im „Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg“ vom 3. Februar 1841 wurde der Schnadegang schließlich sogar verboten:

„Die an einigen Orten noch üblichen Grenz- und Schnadenzüge haben in der neueren Zeit, zur Verübung mehrerer grober Exzesse Veranlassung gegeben. Da derartige Züge in der jetzigen Zeit keinen Nutzen mehr gewähren, weil bei der vollendeten Katastrirung des Grund und Bodens eine Verdunklung der Grenzen nicht leicht möglich ist, eintretendenfalls aber ohne Theilnahme der einzelnen Gemeindeglieder von den Behörden gehoben werden kann, so werden diese bisher an einigen Orten noch übliche Grenzzüge, in Folge Bestimmung des Königlichen Ministerium des Innern und der Polizei ganz untersagt, und sämmtliche Ortsbehörden sowie die Königlichen Landrräthe unseres Bezirks hiedurch angewiesen, Niemanden zur Veranstaltung eines Grenzzuges, welcher die Begehung einer Jagd-, Gemarkungs- oder Gemeindegrenze durch die Gemeindeglieder oder sonstiger bei Feststellung der Grenzen nicht interessirter Personen zum Zweck hat, die Erlaubnis zu ertheilen.“

Erst 1848 konnte in Preußen der Schnadezug wieder in hergebrachter Form durchgeführt werden, nachdem eine Eingabe beim Ministerium des Innern erfolgreich war. Doch geriet im preußischen Staat der Brauch des Schnadezuges vielerorts in Vergessenheit…

Lit.: Veröffentlichungen aus dem Stadtarchiv Hattingen: Acta spec. des Magistrats zu Hattingen: „Die Stadtfeldmark und ihre Grenzen“ (1597-1809) die Zitierungen. Außerdem: Freisewinkel, Paul: Alte Namen und Bezeichnungen aus Hattingen, Teil 1, Alt-Hattingen mit Feldmark, Hattingen 1978 und Alt-Blankenstein, Festbuch zur 700-Jahr-Feier, Blankenstein 1926. Zudem Wikipedia, Auszug vom 19.03.2014

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