Hausordnung des Museums

Das 1962 eröffnete Museum des Heimatvereins Hattingen/Ruhr e.V. im Bügeleisenhaus fördert die Wertschätzung für und das Wissen um die Geschichte der Stadt Hattingen. Durch jährlich wechselnde Ausstellungen und Veranstaltungen schafft es Räume für kulturelle Begegnung. Der Heimatverein Hattingen/Ruhr e.V. als Träger will durch Kooperationen mit Institutionen aus der vielfältigen Hattinger Stadtgesellschaft und in einer Atmosphäre des Respektes, der Offenheit und der Empathie überlieferte Gewissheiten hinterfragen und die Besucher*innen des Museums Bügeleisenhaus zu kritischer Reflexion anregen.

  1. Die Eintrittspreise und Entgelte sind durch die Entgeltordnung des Museums Bügeleisenhaus festgesetzt.
  2. Eine der Kernaufgaben des Museums Bügeleisenhaus ist der Schutz des Sammlungsgutes. Daher wird darauf hingewiesen, dass die Besucher*innen des Museums Bügeleisenhaus sich so zu verhalten haben, dass Sammlungs- und Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt, beschmutzt oder zerstört werden. Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Regenschirme und andere sperrige Gegenstände sind vor dem Museumsbesuch an der Kasse abzugeben. Die Mitnahme von Tieren (ausgenommen Assistenztiere) ist ausgeschlossen. Die Besucher*innen haften bei Verunreinigung, Beschädigung oder dem Verlust von Einrichtungs- oder Sammlungsgegenständen nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  3. Aufsichtspflichtige Personen (z.B. Eltern, Lehrpersonal) haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen, um Unfälle, Schäden, Zwischenfälle und Störungen zu vermeiden. Die Benutzung von Fahrrädern, Skateboards, Inline-Skates, Cityrollern oder ähnlichem ist nicht gestattet.
  4. Das Museum Bügeleisenhaus steht unter Denkmalschutz. Aufbauten jeder Art sowie die Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, insbesondere mit hohem Strombedarf und/oder spürbarer Hitzeentwicklung (z.B. starke Scheinwerfer) sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Heimatverein Hattingen/Ruhr e.V. möglich. Offene Feuer sind zu keinem Zeitpunkt gestattet. Das Bekleben und Beschriften von Wänden, Schildern, Vitrinen oder anderen Objekten ist untersagt. Treppen, Durchgänge und gekennzeichnete Fluchtwege sind stets frei zu halten.
  5. Die Auslage von Werbe- und Informationsmaterialien ist nur nach vorheriger Genehmigung seitens des Heimatverein Hattingen/Ruhr e.V. möglich.
  6. Das Fotografieren und Filmen ist nur zu nicht kommerziellen Zwecken gestattet. Die Nutzung von Stativen ist untersagt. Bei Sonderausstellungen kann es zu speziellen Regelungen kommen.
  7. Die im Hygieneplan des Museums Bügeleisenhaus festgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln sind für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen verpflichtend.
  8. Anordnungen der Mitarbeiter*innen, die zur Einhaltung der genannten Bedingungen dienen, ist Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen und die festgelegten Verhaltensregelungen kann Besucher*innen der weitere Aufenthalt für den Einzelfall untersagt werden. Bei schwereren Verstößen kann die Untersagung durch den Heimatverein Hattingen/Ruhr e.V. auf Zeit oder Dauer ausgesprochen werden.
  9. Mit Mitarbeiter*innen sind berechtigt, bei Bedarf das Geschehen im gesamten Bereich des Museums Bügeleisenhaus mit weiteren technischen Hilfsmitteln (z.B. Foto-/Videogeräten) zu dokumentieren.
  10. Es ist den Besucher*innen untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen. Diskriminierende Kleidung oder Kostümierung wird nicht geduldet.
  11. Die Besucher*innen haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen im Museum Bügeleisenhaus behindert oder belästigt werden. Insbesondere sind diskriminierende Äußerungen über Herkunft, Aussehen, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder religiöse Weltanschauung untersagt. Ebenso nicht zulässig sind Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten, die einem rechtsextremen Weltbild zuzuordnen sind, sofern diese geeignet sind, die Arbeit und den Betrieb des Museums Bügeleisenhaus im Sinne des Leitbilds zu stören oder das Ansehen des Heimatvereins Hattingen/Ruhr e.V. zu schädigen. Gleiches gilt für die Verwendung von Kennzeichen oder Symbolen von Ungleichheitsorganisationen.
  12. Besucher*innen, die politisch extremen Organisationen angehören, der politisch extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende (z.B. rassistische, sexistische, antisemitische, homophobe oder national-autoritäre) Äußerungen in Erscheinung getreten sind, können des Hauses verwiesen werden, wenn ihre Anwesenheit den Betrieb des Museums Bügeleisenhaus im Sinne des Leitbilds stört oder eine Schädigung des Ansehens des Heimatvereins Hattingen/Ruhr e.V. zu befürchten ist.
  13. Bei Störungen des Museumsbetriebes oder von Veranstaltungen behalten sich die Mitarbeiter*innen des Museums Bügeleisenhaus sowie die jeweiligen Veranstalter*innen vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Hattingen/Ruhr, Mai 2020

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