
Die alte Schmiede auf dem Turmstumpf der Stadtbefestigung, heute gerne „Zollhäuschen“ genannt. Foto: LRF/HVH
Das Gebäude am Stadtgraben hat seinen volkstümlichen Namen von den Zollgebühren, die einreisende Kaufleute am nahen Weiltor zu entrichten hatten. In diesem Haus wurde allerdings nie Zoll erhoben, denn es wurde erst erbaut, nachdem die Stadtbefestigung des 16. Jahrhunderts um 1820 abgebrochen war. Die Verkleinerungsfom „Zollhäuschen“ macht auf diesen lokalgeschichtlichen Fauxpas aufmerksam.
Das Zollhäuschen ist das kleinste Hattinger Fachwerkgebäude. Den Grund für seine geringe Größe findet man auf der Rückseite des Hauses. Es steht auf den Resten eines ehemaligen Wehrturms, der durch seinen Durchmesser die Größe des Gebäudes bestimmt hat. Es wurde nach 1820 als Werkstatt eines Schmiedes errichtet.
Der Hausbalken an der Tür des Zollhäuschen (Grabenstr. 76) ist eine Zweitverwendung. Er zeigt vermutlich die Bezeichnung des Hauses Nr. 76, als es noch keine Straßen- und Hausnummerbezeichnungen gab. Und weil das so schön zu der heutigen Straßenbezeichnung passte, ist der Balken am Zollhaus gelandet. Das Zollhaus war aber vermutlich nicht das Haus Nr. 76.
In der Pflasterung des Grabenweges vor dem Zollhäuschen fällt ein kleinteiliger Bereich auf. Unter dieser Pflasterung befindet sich ein Gewölbekeller, der von der gegenüberliegenden Hoffläche aus zugänglich war. Er diente als Aufenthaltsraum für die dienstfreie Wachmannschaft des Wehrturmes und als Zugang zum Turm. Das Zollhäuschen ist im Besitz des Heimatvereins Hattingen/Ruhr e.V. und derzeit vermietet. Das Gebäude ist auch auf dem zweiten Hattinger O-Euro-Souvenirgeldschein abgebildet.